Alles hat ein Ende – aber warum eigentlich Medikamente?

Die Hausapotheke ist aufgestockt, man ist auf den Ernstfall vorbereitet, bleibt aber glücklicherweise gesund. Nur eines Abends kommen dann doch mal Bauchschmerzen beim Kind, Kopfschmerzen oder andere Symptome auf. Und beim Plündern der Hausapotheke stellt man dann fest: die Medikamente sind schon längst abgelaufen. Warum haben Medikamente überhaupt ein Ablaufdatum? Und kann man abgelaufene Medikamente trotzdem einnehmen? Hier ein paar Antworten.

Die Herstellung von Medikamenten ist kein Hexenwerk. Im Zentrum sollte immer der Wirkstoff stehen. Dieser hat bestimmte Eigenschaften und Wirkungen, welche zum Beispiel schmerzlindernd, durchblutungsfördernd oder immunsuppressiv sein können. Die Liste der Wirkungen ist lang. Um diese Wirkungen spezifisch einzusetzen, brauchen manche Wirkstoffe Katalysatoren, also Inhaltsstoffe, welche selbst keine oder kaum eine Wirkung haben, die Eigenschaften des genutzten Wirkstoffs aber positiv verstärken können. Bei Anwendungen auf der Haut spricht man z.B. von Permeabilitätsbeschleunigern, das bedeutet zum Beispiel, dass eine Crème einen Hilfsstoff enthält, der hilft tiefer in die Haut einzudringen.

Diese Mischung von Wirk- und Hilfsstoffen bildet das Fundament eines Medikaments. Nun stellt sich jedoch die wichtigste Frage: Wie und wo im Körper muss sich die Wirkung entfalten? Denn je nachdem ob es oral eingenommen wird, aber sich im Magen noch nicht auflösen soll, ob es als Zäpfchen eingeführt werden muss, oder ob es nicht auf dem hepatischen Weg (also die Leber betreffend) abgebaut werden soll, muss eine Formulierung gewählt werden. Dabei wird sowohl die Galenik – z.B. Creme, Lotion, Kautablette, als auch die physische Form bestimmt. Eine Tablette ist stabil und kann häufig den Magen passieren, ein Zäpfchen löst sich langsam auf, eine Kautablette wirkt relativ lokal und eine Flüssigkeit geht schnell in den Kreislauf über.

Für diese unterschiedlichen Formen werden weitere Hilfsstoffe benötigt, bei Tabletten häufig Laktose, bei Cremes häufig Wollfett oder ähnliche Stoffe. Je nach Zusammensetzung des Medikaments kann sich der tatsächliche Wirkstoffcocktail – das Fundament – nach längerer Lagerzeit auflösen. Ausserdem können Verunreinigungen über die Zeit entstehen, vor allem bei flüssigen oder Cremeförmigen Produkten und bei Produkten, welche bereits zum Teil verwendet wurde. So kann die Handhabung eines Produkts ungewollt Bakterien eindringen lassen. Diese Vorgänge können die beabsichtigte Wirkung des Medikamentes beeinflussen.

Um eine ungefähre Aussage über solche Prozesse treffen zu können, müssen die Medikamentenhersteller ihre eigenen Produkte im Labor testen. Dazu zählt auch ein Stabilitätstest, bei dem unter erschwerten Lagerungsbedingungen die Wirkstoffkonzentration nach drei, sechs, zwölf und vierundzwanzig Monaten getestet wird. Anschliessend darf das Medikament, wenn auch alle anderen Tests und Voraussetzungen erfüllt wurden, freigegeben werden. Sollte die Stabilität nicht über diese zweijährige Testzeit hinaus überprüft worden sein, kann der Hersteller nur diese zwei Jahre sicher garantieren.

In den meisten Fällen ist ein Wirkstoff auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums wirksam… Nur kann sich auch einer der Hilfsstoffe umgewandelt haben. Bei Flüssigkeiten können über die Zeit, vor allem bei bereits geöffneten Produkten, Verunreinigungen entstehen. Dann hat der Wirkstoff eventuell noch eine völlig normale Wirkung, die Einnahme selbst führt aber zum Beispiel Magenverstimmungen, oder die Creme reizt die Haut, anstatt diese zu beruhigen.

Das Ablaufdatum von Medikamenten ist somit kein Trick der Pharmaindustrie, um einen Neukauf zu erzwingen, sondern einzig eine Garantie, dass ein Medikament innerhalb des angegebenen Zeitraums die beschriebene Wirkung hat. Inwiefern das Medikament darüber hinaus verwendet werden kann, bleibt dem Anwender überlassen. Eine Gewährleistung des Herstellers fällt dabei aber weg.

Fazit: das auf der Packung angegebene Datum dient der Sicherheit des Medikamentes und letztendlich der Patientinnen und Patienten. Abgelaufene Medikamente sollen nicht im Hausmüll entsorgt und keinesfalls die Toilette heruntergespült werden. Die Apotheken und Drogerien in der Schweiz nehmen nicht gebrauchte und abgelaufene Medikamente zur korrekten Entsorgung entgegen.

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